Einstufung/Umstufung

Einstufung/Umstufung in Klasse 6/7/8

Ende Klasse 6

  • 54 /1;2 ThürSchulO

Einstufung Ende Klasse 6 in Englisch und Mathematik

  • Mindestens Note 3, dann in Kurs II (RSA) auf Realschulabschluss bezogener Kurs
  • Note 4 u. schlechter, dann Kurs I (HSA) auf Hauptschulabschluss bezogener Kurs
  • Empfehlung an die Eltern durch Klassenkonferenz

Spätestens 2 Wochen vor Schuljahresende erfolgt die schriftliche Mitteilung an die Eltern (Widerspruch ist möglich) Der Unterricht findet in Kursen oder integrativ statt (unterschiedliche Anforderungen an die Schüler und Bewertung entsprechend der Kurseinteilung).

 

Klasse 7/8

  • 54/4;5 ThürSchulO

Halbjahr Klasse 7

-kann“ hochgestuft“ werden bei Note 2  (Ma, Eng)

-wird „runtergestuft“ bei Note 5 (Ma, Eng)

Endjahr Klasse 7  

– kann“ hochgestuft“ werden bei Note 2 (Ma, Eng)

-wird „runtergestuft“ bei Note 5 (Ma, Eng)

Halbjahr Klasse 8

-kann “hochgestuft“ werden bei Note 2 (Ma, Eng)

-wird „runtergestuft“ bei Note 5 (Ma, Eng)

Bei der Hochstufung zählt immer der Elternwille. Der Schüler/die Schülerin kann auch im Kurs I verbleiben ((auf eigenen Wunsch). Ein schriftlicher Widerspruch ist auch hier notwendig.

 

Ende Klasse 8

  • 54 ThürSchulO

Einstufung in Deutsch und Physik

  • Mindestens Note 3, dann Kurs II (RSA)
  • Note 4 und schlechter, dann Kurs I (HSA)
  • Empfehlung an die Eltern durch die Klassenkonferenz
  • Spätestens 2 Wochen vor Schuljahresende erfolgt die schriftliche Mitteilung an die Eltern (Widerspruch ist möglich)

Der Unterricht findet in Kursen oder integrativ statt (s.o.).

 

Was bedeutet die Einstufung für den Abschluss?

  • 53 ThürSchulO

Ihr Kind ist am Ende der Klasse 8 in 4 Fächern eingestuft. Eine Umstufung innerhalb der Klassenstufe 9 ist jetzt nicht mehr möglich.

4 und 3 Kurse II …ihr Kind geht am Ende der Klasse 9 ohne Hürden in die Klasse 10 und hat mit Erreichung des Klassenziels der Klasse 9 den Hauptschulabschluss erreicht (ohne Prüfung)                                                                                                                                           

2 Kurse II …ihr Kind nimmt am Ende der Klasse 9 an der Prüfung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses teil.

 Bestanden: bei Ø 3,5 und keine Note 5 in den Fächern

                       der Prüfung (Ma, Deu, WRT od. NT und 1x mdl.)

                       Ziel erreicht, dann Übergang in Klasse 10 möglich.  

                                                                                         

nur 1 Kurs II … ihr Kind nimmt am Ende der Kl. 9 an der Prüfung teil (s.o.)

  • Zusätzlich zu o.g. Kriterien muss der Schüler in den Fächer Ma, Deu und Engl. einen Notendurchschnitt von mindestens Ø 3,0 im Abschlusszeugnis erreicht haben.

Qualifizierender Hauptschulabschluss    QHSA

4 Prüfungen  2 schriftlich (Mathe, Deutsch)

                        1 praktisch (NT oder WT)

                        1 mündlich nach Wahl (außer Ma, Deu, NT, WT)

Bestanden: keine Note 5 oder 6 und ein Ø von 3,5 in den Prüfungen

Realschulabschluss     RSA

Anfertigung u. Präsentation einer Projektarbeit in Klasse 9/10

Mindestens 4 Prüfungen

– Mathe, Deutsch, Englisch eine Prüfung mündl. nach Wahl (außer Ma, Deu, Engl, Astro) weitere mündl. Prüfungen sind möglich

Prüfung bestanden:

  • 51/1,2 ThürSchulO mindestens in allen Fächern die Note 4

                oder in einem Fach die Note 5 und alle anderen Fächer 4

In der Prüfung ist kein Ausgleich möglich!!!!!!!!!!

Realschulabschluss erreicht: Nach Bildung der Zeugnisnoten (JFN und Prüfung) müssen die Versetzungsbestimmungen erfüllt sein.